Rechtsprechung · OLG Hamm
OLG Hamm, Beschluss vom 16.07.2019 – 7 U 74/18
- Spruchkörper
- 7. Senat für Familiensachen
- ECLI
- ECLI:DE:OLGHAM:2019:0716.7U74.18.00
- Normenkette
- §§ 823 I, 253 BGB
Leitsatz
Haftung, Gutachter, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
Tenor
Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig nachdem sie ihre Berufung gegen das am 23.08.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund (4 O 300/15) zurückgenommen hat.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens (§ 516 Abs. 3 ZPO).
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 6.500,00 EUR festgesetzt.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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