Rechtsprechung · OLG Hamm
OLG Hamm, Beschluss vom 20.04.2026 – 5 UF 25/26
- Spruchkörper
- 5. Senat für Familiensachen
- ECLI
- ECLI:DE:OLGHAM:2026:0420.5UF25.26.00
Tenor
Die Kindesmutter trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, weil sie ihre Beschwerde gegen den am 29.12.2025 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Detmold (35 F 4/25) zurückgenommen hat.
Dieser Beschluss ergeht nach § 84 FamFG.
Der Senat hat geprüft, ob Gründe vorliegen, die ausnahmsweise trotz der Rücknahme des Rechtsmittels nach § 81 FamFG ein Abweichen von der Kostenanordnung des § 84 FamFG rechtfertigen könnten. Derartige Umstände liegen nicht vor.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
Gründe
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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