Rechtsprechung · OLG Hamm
OLG Hamm, Beschluss vom 23.05.2024 – 4 Ws 9/24
- Spruchkörper
- 4. Strafsenat
- ECLI
- ECLI:DE:OLGHAM:2024:0523.4WS9.24.00
Tenor
Der Tenor des Senatsbeschlusses vom 16.05.2024 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens wie folgt berichtigt:
Der Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs wird auf Kosten des Antragstellers als unzulässig verworfen.
Gründe
Randnummer 1
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat OLG Hamm in 4 Ws 9/24 entschieden?“