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Rechtsprechung · OLG Hamm

OLG Hamm, Beschluss vom 05.03.2026 – 4 Ws 26/26

Spruchkörper
4. Strafsenat
ECLI
ECLI:DE:OLGHAM:2026:0305.4WS26.26.00

Tenor

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Angeklagte, nachdem diese das von ihr eingelegte Rechtsmittel mit Schriftsatz vom 03.03.2026 zurückgenommen hat (§ 473 Abs. 1 StPO).

Gründe

Randnummer 1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.

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