Rechtsprechung · OLG Hamm
OLG Hamm, Beschluss vom 05.03.2026 – 4 Ws 26/26
- Spruchkörper
- 4. Strafsenat
- ECLI
- ECLI:DE:OLGHAM:2026:0305.4WS26.26.00
Tenor
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Angeklagte, nachdem diese das von ihr eingelegte Rechtsmittel mit Schriftsatz vom 03.03.2026 zurückgenommen hat (§ 473 Abs. 1 StPO).
Gründe
Randnummer 1
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.
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