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Zitierfest

Rechtsprechung · OLG Hamm

OLG Hamm, Beschluss vom 15.10.2019 – 4 WF 232/19

Spruchkörper
4. Senat für Familiensachen
ECLI
ECLI:DE:OLGHAM:2019:1015.4WF232.19.00

Tenor

Die Anhörungsrüge und Gegenvorstellung des Kindesvaters gegen den am 16.09.2019 erlassenen Beschluss wird zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

Gründe

Randnummer 2

Anhörungsrüge und Gegenvorstellung des Kindesvaters sind zurückzuweisen, da sein Vortrag keine andere Entscheidung rechtfertigt. Insbesondere braucht auf den Abschluss eines Verfahrens und die daraus folgenden Konsequenzen nicht vorab hingewiesen werden.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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