Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · OLG Hamm

OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2018 – 4 W 37/18

Spruchkörper
4. Zivilsenat
ECLI
ECLI:DE:OLGHAM:2018:0417.4W37.18.00

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 07.03.2018 gegen den den Streitwert festsetzenden Teil des Beschlusses des Landgerichts Münster vom 08.01.2018 (026 O 3/18) wird aus den zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Gründen des Nichtabhilfebeschlusses vom 09.04.2018 zurückgewiesen.

Gründe

Randnummer 1

Eine Entscheidung über die Gerichtskosten ist nicht veranlasst; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet, § 68 Abs.3 GKG.

Zitierte Vorschriften

§ 68 GkG NRW

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat OLG Hamm in 4 W 37/18 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten