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Rechtsprechung · OLG Hamm

OLG Hamm, Anerkenntnisurteil vom 04.04.2019 – 4 U 77/18

Spruchkörper
4. Zivilsenat
ECLI
ECLI:DE:OLGHAM:2019:0404.4U77.18.00
Normenkette
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 242

Leitsatz

Treuwidrige Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.02.2018 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 65.000,00 € festgesetzt.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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