Rechtsprechung · OLG Hamm
OLG Hamm, Hinweisschreiben vom 08.03.2023 – 22 U 13/23
- Spruchkörper
- 22. Zivilsenat
- ECLI
- ECLI:DE:OLGHAM:2023:0308.22U13.23.00
Tenor
Es handelt sich um ein Hinweisschreiben.
Gründe
In pp.
wird darauf hingewiesen, dass eine Berufung gegen das am 03.01.2023 zugestellte Urteil nicht fristgerecht begründet worden ist. Die Berufung wäre somit gemäß § 522 Abs. 1 S. 2 ZPO als unzulässig zu verwerfen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen. Innerhalb derselben Frist wird einer etwaigen Rücknahme der Berufung entgegengesehen. Auf die kostenrechtliche Begünstigung einer Berufungsrücknahme wird hingewiesen.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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