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Zitierfest

Rechtsprechung · OLG Hamm

OLG Hamm, Hinweisschreiben vom 08.03.2023 – 22 U 13/23

Spruchkörper
22. Zivilsenat
ECLI
ECLI:DE:OLGHAM:2023:0308.22U13.23.00

Tenor

Es handelt sich um ein Hinweisschreiben.

Gründe

Randnummer 1

In pp.

Randnummer 2

wird darauf hingewiesen, dass eine Berufung gegen das am 03.01.2023 zugestellte Urteil nicht fristgerecht begründet worden ist. Die Berufung wäre somit gemäß § 522 Abs. 1 S. 2 ZPO als unzulässig zu verwerfen.

Randnummer 3

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen. Innerhalb derselben Frist wird einer etwaigen Rücknahme der Berufung entgegengesehen. Auf die kostenrechtliche Begünstigung einer Berufungsrücknahme wird hingewiesen.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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