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Zitierfest

Rechtsprechung · OLG Frankfurt

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.10.2012 – 2 Ss-OWi 724/12

Spruchkörper
Senat für Bußgeldsachen
ECLI
ECLI:DE:OLGHE:2012:1010.2SS.OWI724.12.0A

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten der Verfallsbeteiligten als unbegründet verworfen, da die Überprüfung der angefochtenen Entscheidung auf das Rechtsbeschwerdevorbringen hin keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Verfallsbeteiligten ergeben hat.

Gründe

Randnummer 1

xxxx

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