Rechtsprechung · OLG Frankfurt
OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.12.2008 – 16 U 113/08
- Spruchkörper
- 16. Zivilsenat
- ECLI
- ECLI:DE:OLGHE:2008:1218.16U113.08.0A
Tenor
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Der Streitwert für die Berufung wird auf 16.000,- € festgesetzt.
Gründe
Randnummer 1
Die Parteien haben auf eine Begründung der Entscheidung verzichtet.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat OLG Frankfurt in 16 U 113/08 entschieden?“