Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · OLG Frankfurt

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2007 – 11 Verg 7/07

Spruchkörper
Vergabesenat
ECLI
ECLI:DE:OLGHE:2007:0904.11VERG7.07.0A

Gründe

Randnummer 1

Der Antragstellervertreter überreichte Schriftsatz vom 03.09.2007 im Original. Der Vertreter der Antragsgegnerin und der Beigeladenen erhielten Abschriften.

Randnummer 2

Die Sitzung wurde unterbrochen und um 12.50 Uhr fortgesetzt.

Randnummer 3

Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert.

Randnummer 4

Der Antragstellervertreter stellte die Anträge aus dem Schriftsatz vom 04.06.2007 (Bl. 2 d. A.).

Randnummer 5

Der Antragsgegnervertreter stellte den Antrag aus dem Schriftsatz vom 06.06.2007 (Bl. 180 d.A.).

Randnummer 6

Sodann schlössen die Parteien folgenden

Randnummer 7

Widerrufsvergleich:

Randnummer 8

1. Die Antragstellerin nimmt den Nachprüfungsantrag zurück.

Randnummer 9

2. Die Antragsgegnerin stellt keinen Kostenantrag.

Randnummer 10

3. Die Antragsgegnerin trägt die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Nachprüfungsverfahrens.

Randnummer 11

4. Der Antragsgegnerin bleibt vorbehalten, diesen Vergleich durch schriftliche Anzeige bei Gericht bis spätestens

Dienstag, den 16. Oktober 2007

zu widerrufen.

Randnummer 12

Vorgespielt und genehmigt.

Randnummer 13

Für den Fall des Vergleichswiderrufs wird Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf

Dienstag, den 30.10.2007, 9.15 Uhr, Raum 620 D.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat OLG Frankfurt in 11 Verg 7/07 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten