Rechtsprechung · OLG Düsseldorf
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.09.2025 – 20 U 16/25
- Spruchkörper
- 20. Zivilsenat
- ECLI
- ECLI:DE:OLGD:2025:0902.20U16.25.00
Tenor
Die Antragsgegnerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig und hat die durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten zu tragen, nachdem sie ihre Berufung gegen das am 15.01.2025 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (2a O 112/23) zurückgenommen hat.
Gründe
Randnummer 1
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 100.000,00 EUR festgesetzt.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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