Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · OLG Düsseldorf

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2020 – 10 W 90/20

Spruchkörper
10. Zivilsenat
ECLI
ECLI:DE:OLGD:2020:1208.10W90.20.00

Tenor

Die weitere Beschwerde der Landeskasse gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 31. August 2020 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die weitere Beschwerde ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.

Gründe

Randnummer 1

G r ü n d e :

I.

Randnummer 3

Die weitere Beschwerde der Landeskasse ist aufgrund der landgerichtlichen Zulassung gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG, § 66 Abs. 4 GKG zulässig, bleibt jedoch in der Sache ohne Erfolg.

Randnummer 4

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die in jeder Hinsicht zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen, die durch das Beschwerdevorbringen nicht berührt werden.

II.

Randnummer 6

Die Kostenentscheidung folgt aus § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG, § 66 Abs. 8 GKG.

Zitierte Vorschriften

§ 66 GkG NRW, § 5 GvKostG

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat OLG Düsseldorf in 10 W 90/20 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten