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Rechtsprechung · OLG Düsseldorf

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.08.2022 – 10 U 30/22

Spruchkörper
10. Zivilsenat
ECLI
ECLI:DE:OLGD:2022:0826.10U30.22.00

Tenor

Die Berufungsrücknahme der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 31.01.2022 (5 O 58/21) hat den Verlust des eingelegten Rechtsmittels zur Folge.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens (§ 516 Abs. 3 ZPO).

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 9.445,00 EUR festgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Der Termin am 03.11.2022 wird aufgehoben.

Randnummer 2

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