Rechtsprechung · OLG Düsseldorf
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.08.2022 – 10 U 30/22
- Spruchkörper
- 10. Zivilsenat
- ECLI
- ECLI:DE:OLGD:2022:0826.10U30.22.00
Tenor
Die Berufungsrücknahme der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 31.01.2022 (5 O 58/21) hat den Verlust des eingelegten Rechtsmittels zur Folge.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens (§ 516 Abs. 3 ZPO).
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 9.445,00 EUR festgesetzt.
Gründe
Randnummer 1
Der Termin am 03.11.2022 wird aufgehoben.
Randnummer 2
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Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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