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Rechtsprechung · OLG Dresden

OLG Dresden, Beschluss vom 04.11.2024 – 4 U 1094/23

Leitsatz

Das Rechtsschutzinteresse für einen Tatbestandsberichtigungsantrag entfällt mit Eintritt der formellen Rechtskraft, auch wenn diese erst nach Antragstellung eintritt.

Tenor

Der Antrag der Beklagten vom 20.12.2023, den Tatbestand des Senatsurteils vom 05.12.2023 nach § 320 Abs. 1 ZPO zu berichtigen, wird verworfen.

Gründe

Gegen das o.a. Urteil ist innerhalb der Frist des § 548 ZPO von keiner Seite die vom Senat zugelassene Revision eingelegt worden. Das für jeden Antrag nach § 320 ZPO erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BGH 3.3.2022 - RiZ 6/20; BGH 3.3.2022 - RiZ 5/20) entfällt aber mit Eintritt der formellen Rechtskraft des zu berichtigenden Urteils, selbst wenn es im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht in Rechtskraft erwachsen war (OLG Bamberg NJW-RR 2013, 1079; KG BauR 2012, 537; (Feskorn in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 320 ZPO, Rn. 12).

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Z......

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Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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