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Rechtsprechung · OLG Celle

OLG Celle, Beschluss vom 25.04.2023 – 3 Ws 40/23

Tenor

Der Eingang des Beschlusses mit Datum vom 11. April 2022 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass das Beschlussdatum richtigerweise lautet: 11. April 2023.

Gründe

In der Strafsache

gegen

1. O. Ö.,

geboren am ...,

wohnhaft: ...,

- Verteidiger: Rechtsanwalt Prof. Dr. W. aus B.,

Rechtsanwalt R. aus W.,

Rechtsanwältin W. aus L. -

2. N. Y. M.,

geboren am ...,

wohnhaft: ...

- Verteidiger: Rechtsanwalt K. aus H. -

3. A. A.,

geboren am ...,

wohnhaft: ...,

- Verteidiger: Rechtsanwalt B. aus B. -

4. K. A.,

geboren ...,

wohnhaft: ...,

- Verteidiger: Rechtsanwalt W. aus H. -

wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

hat der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle von Amts wegen durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht XXX, den Richter am Oberlandesgericht XXX sowie den Richter am Oberlandesgericht XXX am 25. April 2023 beschlossen:

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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