Rechtsprechung · OLG Brandenburg
OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.06.2019 – 13 UF 66/19
- Spruchkörper
- 4. Senat für Familiensachen
- ECLI
- ECLI:DE:OLGBB:2019:0612.13UF66.19.00
Tenor
Der Antragsteller hat seine Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 20. Februar 2019 verloren.
Der Antragsteller trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 915,31 Euro festgesetzt.
Gründe
Der Beschluss zum Verlust der Beschwerde und die Kostenentscheidung beruhen auf den §§ 117 II 1, 243 FamFG, 516 III 1 ZPO, nachdem der Antragsteller seine Beschwerde (Bl. 225) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 20. Februar 2019 (Bl. 206 ff.) mit dem Schriftsatz vom 4. Juni 2019 (Bl. 279) zurückgenommen hat (§ 67 IV FamFG).
Die Wertfestsetzung beruht auf den §§ 55 II, 51 I, II 1, 42 I, 33 I 1 FamGKG.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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