Rechtsprechung · OLG Bamberg
OLG Bamberg, Berichtigungsbeschluss vom 20.12.2021 – 4 U 145/18
Unterlassene Aufnahme der Zuständigkeitsbestimmung nach § 7 Abs. 1 EGZPO in den Tenor
- Spruchkörper
- 4. Zivilsenat
Tenor
Das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg - 4. Zivilsenat - vom 21.06.2021 wird im Tenor in Ziff. 5. dahingehend berichtigt, dass es richtig lauten muss:
Die Revision der Beklagten gegen dieses Urteil wird zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Gründe
Randnummer 1
Es wurde versehentlich übersehen, die (in der Sache eindeutige) Zuständigkeitsbestimmung gem. § 7 Abs. 1 EGZPO in den Tenor aufzunehmen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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