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Zitierfest

Rechtsprechung · OLG Bamberg

OLG Bamberg, Berichtigungsbeschluss vom 20.12.2021 – 4 U 145/18

Unterlassene Aufnahme der Zuständigkeitsbestimmung nach § 7 Abs. 1 EGZPO in den Tenor
Spruchkörper
4. Zivilsenat

Tenor

Das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg - 4. Zivilsenat - vom 21.06.2021 wird im Tenor in Ziff. 5. dahingehend berichtigt, dass es richtig lauten muss:

Die Revision der Beklagten gegen dieses Urteil wird zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Gründe

Randnummer 1

Es wurde versehentlich übersehen, die (in der Sache eindeutige) Zuständigkeitsbestimmung gem. § 7 Abs. 1 EGZPO in den Tenor aufzunehmen.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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