Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · OLG Bamberg

OLG Bamberg, Beschluss vom 25.08.2023 – 1 U 71/23 e

Verlust des Rechtsmittels der Berufung nach Rücknahme
Spruchkörper
1. Zivilsneat
Normenkette
§ 516 Abs. 3

Tenor

1. Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 8.000,00 € festgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat OLG Bamberg in 1 U 71/23 e entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten