Rechtsprechung · LSG NRW
LSG NRW, Beschluss vom 20.04.2026 – L 5 P 51/26 B
- Spruchkörper
- 5
- ECLI
- ECLI:DE:LSGNRW:2026:0420.L5P51.26B.00
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11.03.2026 wird unter Bezugnahme auf die Ausführungen in dem Senatsbeschluss vom 06.10.2025 - L 5 KR 142/25 B - und unter Bezugnahme auf die weiteren Beschlüsse des Senats vom 07.10.2025 (L 5 KR 138/25 B u.a.) zurückgewiesen.
Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Gründe
Randnummer 1
Der Beschluss ist nicht mit der Beschwerde anfechtbar (§ 177 SGG).
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat LSG NRW in L 5 P 51/26 B entschieden?“