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Rechtsprechung · LSG NRW

LSG NRW, Beschluss vom 20.04.2026 – L 5 P 51/26 B

Spruchkörper
5
ECLI
ECLI:DE:LSGNRW:2026:0420.L5P51.26B.00

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11.03.2026 wird unter Bezugnahme auf die Ausführungen in dem Senatsbeschluss vom 06.10.2025 - L 5 KR 142/25 B - und unter Bezugnahme auf die weiteren Beschlüsse des Senats vom 07.10.2025 (L 5 KR 138/25 B u.a.) zurückgewiesen.

Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Gründe

Randnummer 1

Der Beschluss ist nicht mit der Beschwerde anfechtbar (§ 177 SGG).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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