Rechtsprechung · LG Regensburg
LG Regensburg, Beschluss vom 23.06.2023 – 33 O 955/22
Beschwerdebegründung, Bezuggenommen, Richter am Landgericht, Gründe/Tenor, Juristischer Assistent, Deutsche Recht, Fakten
- Spruchkörper
- 3. Zivilkammer
Tenor
Der Streitwertbeschluss vom 11.11.2022 (Bl. 152-154 d.A.) wird auf Beschwerde des Klägervertreters vom 08.05.2023 (Bl. 166 f. d.A.) dahingehend geändert, dass der Streitwert auf 18.963 EUR festgesetzt wird, §§ 68 Abs. 2 S. 4, 66 Abs. 3 S. 1 GKG.
Gründe
Randnummer 1
Auf die Beschwerdebegründung wird in vollem Umfang bezuggenommen. …
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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