Rechtsprechung · LG Regensburg
LG Regensburg, Beschluss vom 09.03.2021 – 31 OH 98/20
Streitwertneufestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren
- Spruchkörper
- 3. Zivilkammer
- Normenkette
- § 130 a ZPO
Tenor
Der Streitwert wird neu festgesetzt auf 137.500,00 € festgesetzt.
Gründe
Randnummer 1
Auf die zutreffende Darstellung im Schriftsatz der Antragsgegnervertreter vom 05.03.2021 wird verwiesen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat LG Regensburg in 31 OH 98/20 entschieden?“