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Zitierfest

Rechtsprechung · LG Neuruppin

LG Neuruppin, Beschluss vom 26.05.2025 – 5 T 1/25

Spruchkörper
5. Zivilkammer
ECLI
ECLI:DE:LGNEURU:2025:0526.5T1.25.00

Tenor

Der Beschluss des Landgerichts Neuruppin - 5. Zivilkammer - vom 31.03.2025 wird von Amts wegen in den Gründen zu I. dahingehend berichtigt, dass es jeweils auf Seite 2, dritter Absatz, und Seite 3, erster Absatz, statt Amtsgericht „Schwedt“, richtig Amtsgericht „Neuruppin“ heißen muss.

Gründe

Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor, § 42 Abs. 1 FamFG

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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