Rechtsprechung · LG Neuruppin
LG Neuruppin, Beschluss vom 26.05.2025 – 5 T 1/25
- Spruchkörper
- 5. Zivilkammer
- ECLI
- ECLI:DE:LGNEURU:2025:0526.5T1.25.00
Tenor
Der Beschluss des Landgerichts Neuruppin - 5. Zivilkammer - vom 31.03.2025 wird von Amts wegen in den Gründen zu I. dahingehend berichtigt, dass es jeweils auf Seite 2, dritter Absatz, und Seite 3, erster Absatz, statt Amtsgericht „Schwedt“, richtig Amtsgericht „Neuruppin“ heißen muss.
Gründe
Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor, § 42 Abs. 1 FamFG
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat LG Neuruppin in 5 T 1/25 entschieden?“