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Rechtsprechung · LAG Hamm

LAG Hamm, Beschluss vom 26.08.2020 – 4 Sa 1924/19

Spruchkörper
4. Kammer
ECLI
ECLI:DE:LAGHAM:2020:0826.4SA1924.19.01

Tenor

wird das Urteil vom 26.08.2020 auf Antrag der Beklagten nach § 319 Abs. 1 Satz 1 ZPO wie folgt berichtigt:

1. Auf Seite 8 wird im ersten Satz des streitigen Vorbringens der Beklagten das Wort „Interessenausgleichs“ durch das Wort „Nachteilsausgleichs“ ersetzt.

2. Auf Seite 11 wird im letzten Satz des Tatbestands die Zahl „drei“ durch die Zahl „zwei“ ersetzt.

3. Auf Seite 12 unter Ziff. I.1.a) wird das Datum „25.09.2018“ durch das Datum „17.10.2018“ ersetzt.

Es handelt sich um offenbare Unrichtigkeiten.

Gründe

Randnummer 1

RECHTSMITTELBELEHRUNG

Randnummer 2

Gegen diesen Beschluss ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Randnummer 3

Hamm, den 14.12.2020

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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