Rechtsprechung · LAG Hamm
LAG Hamm, Anerkenntnisurteil vom 08.12.2021 – 3 Sa 646/21
- Spruchkörper
- 3. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:LAGHAM:2021:1208.3SA646.21.00
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 4.5.2021, 4 Ca 46/21 abgeändert und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 1.1.2017 nach Entgeltgruppe 14 Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) Teil B XI. Nr. 18 zu vergüten.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
RECHTSMITTELBELEHRUNG
Gegen dieses Urteil ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Wegen der Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde wird auf § 72a ArbGG verwiesen.
Zitierte Vorschriften
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