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Rechtsprechung · LAG Hamm

LAG Hamm, Anerkenntnisurteil vom 08.12.2021 – 3 Sa 646/21

Spruchkörper
3. Kammer
ECLI
ECLI:DE:LAGHAM:2021:1208.3SA646.21.00

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 4.5.2021, 4 Ca 46/21 abgeändert und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 1.1.2017 nach Entgeltgruppe 14 Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) Teil B XI. Nr. 18 zu vergüten.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe

Randnummer 1

RECHTSMITTELBELEHRUNG

Randnummer 2

Gegen dieses Urteil ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Randnummer 3

Wegen der Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde wird auf § 72a ArbGG verwiesen.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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