Rechtsprechung · LAG Düsseldorf
LAG Düsseldorf, Sonstige vom 08.04.2025 – 8 SLaGa 5/25
- Spruchkörper
- 8
- ECLI
- ECLI:DE:LAGD:2025:0408.8SLAGA5.25.00
Tenor
kein Tenor da Vergleich
Gründe
Öffentliche Sitzung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf | Düsseldorf, 08.04.2025
8 GLa 5/25 9 Ga 14/25 Arbeitsgericht Düsseldorf |
(Bitte stets angeben) |
Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Schneider
Ehrenamtlicher Richter: Löb
Ehrenamtlicher Richter: Zorn
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
pp.
Die Parteien schließen sodann auf ausdrücklichen Vorschlag des Gerichts den folgenden
V E R G L E I C H :
1. Der Klägerin wird gestattet, ihre Hündin „Lori“ bis zum 31.05.2025 zur Arbeit in der Spielhalle U.-straße in X. mitzubringen.
2. Nach diesem Zeitpunkt wird das Mitbringen des Hundes nicht mehr geduldet, es sei denn, dass die Geschäftsleitung insoweit ausdrücklich der Klägerin das Mitbringen erlaubt.
3. Damit sind der vorliegende Rechtsstreit sowie der Rechtsstreit beim Arbeitsgericht Düsseldorf mit dem Aktenzeichen129 Ca 1397/25 erledigt.
4. Hinsichtlich der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens verbleibt es bei der Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf im angefochtenen Urteil; die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Berufungsrechtszugs werden gegeneinander aufgehoben.
5. Der Beklagten bleibt ein Widerruf des vorstehenden Vergleichs durch schriftliche Eingabe beim Landesarbeitsgericht in Düsseldorf vorbehalten bis zum1510.04.2025.
Vorgespielt und so genehmigt.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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