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Rechtsprechung · LAG Düsseldorf

LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2026 – 5 SLa 55/26

Spruchkörper
5
ECLI
ECLI:DE:LAGD:2026:0507.5SLA55.26.00
Normenkette
§ 1 Abs. 2 KSchG

Leitsatz

Einzelfallentscheidung zu einer verhaltensbedingten Kündigung, Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 03.12.2025 - Az.: 5 Ca 1974/25 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe

Randnummer 1

[Abbildung]

Randnummer 2

5 SLa 55/26 5 Ca 1974/25 Arbeitsgericht Essen | | Verkündet am 07.05.2026 N. N. Regierungsbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit

Randnummer 3

pp.

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hat die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf

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auf die mündliche Verhandlung vom 07.05.2026

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durch die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht D. Barth als Vorsitzende

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und den ehrenamtlichen Richter Dr. Echterhoff

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und den ehrenamtlichen Richter Wolframm

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für Recht erkannt:

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...

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T A T B E S T A N D :

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Von der Abfassung eines Tatbestandes wird nach § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen. Der Kläger hat mit Schriftsatz vom 03.06.2026 auf die Einlegung von Rechtsmitteln unter Einbeziehung der Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde verzichtet.

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E N T S C H E I D U N G S G R Ü N D E :

Randnummer 14

Von der Abfassung von Entscheidungsgründen wird nach § 313a Abs. 2 Satz 2 ZPO abgesehen. Der Kläger hat mit Schriftsatz vom 03.06.2026 auf die Einlegung von Rechtsmitteln unter Einbeziehung der Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde verzichtet.

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RECHTSMITTELBELEHRUNG

Randnummer 16

Gegen dieses Urteil ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Randnummer 17

D. Barth | Dr. Echterhoff | Wolframm

Randnummer 18

31…

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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