Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 13.07.2006 – C-93/05

Teemu Hakala gegen Oy L. Simons Transport Ab. Ersuchen um Vorabentscheidung: Korsholms tingsrätt - Finnland. Artikel 104 § 3 Absatz 2 der Verfahrensordnung - Frage, deren Beantwortung keinen Raum für vernünftige Zweifel lässt - Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 - Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Entlohnung abhängig beschäftigter Fahrer nach Maßgabe der zurückgelegten Strecken - Verbot eines solchen Systems der Entlohnung, es sei denn, die Sicherheit im Straßenverkehr ist nicht gefährdet.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2006:470

Tenor

Ein System der Entlohnung auf der Grundlage der zurückgelegten Strecke verstößt gegen Artikel 10 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr, es sei denn, dieses System ist nicht geeignet, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gefährden. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, unter Berücksichtigung aller Umstände des Ausgangsfalls zu prüfen, ob dies der Fall ist.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 13. Juli 2006 – Hakala/L. Simons Transport / (Rechtssache C-93/05)

„Artikel 104 § 3 Absatz 2 der Verfahrensordnung – Frage, deren Beantwortung keinen Raum für vernünftige Zweifel lässt – Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 – Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr – Entlohnung abhängig beschäftigter Fahrer nach Maßgabe der zurückgelegten Strecken – Verbot eines solchen Systems der Entlohnung, es sei denn, die Sicherheit im Straßenverkehr ist nicht gefährdet“

Verkehr – Straßenverkehr – Sozialvorschriften (Verordnung Nr. 3820/85 des Rates, Artikel 10) (vgl. Randnrn. 2 –28, 30)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuGH, Beschluss vom 13.07.2006 – C-93/05 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Lade C-93/05 (EuGH) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten