Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 13.07.2006 – C-93/05
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2006:470
Tenor
Ein System der Entlohnung auf der Grundlage der zurückgelegten Strecke verstößt gegen Artikel 10 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr, es sei denn, dieses System ist nicht geeignet, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gefährden. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, unter Berücksichtigung aller Umstände des Ausgangsfalls zu prüfen, ob dies der Fall ist.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 13. Juli 2006 – Hakala/L. Simons Transport / (Rechtssache C-93/05)
„Artikel 104 § 3 Absatz 2 der Verfahrensordnung – Frage, deren Beantwortung keinen Raum für vernünftige Zweifel lässt – Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 – Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr – Entlohnung abhängig beschäftigter Fahrer nach Maßgabe der zurückgelegten Strecken – Verbot eines solchen Systems der Entlohnung, es sei denn, die Sicherheit im Straßenverkehr ist nicht gefährdet“
Verkehr – Straßenverkehr – Sozialvorschriften (Verordnung Nr. 3820/85 des Rates, Artikel 10) (vgl. Randnrn. 2 –28, 30)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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