Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 13.07.2006 – C-92/06 P
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2006:484
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die Soffass SpA trägt die Kosten.
Gründe
Beschuss des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 13. Juli 2006 – Soffass/HABM / (Rechtssache C-92/06 P)
„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Bildmarke ‚NICKY‘ – Widerspruch der Inhaberin der nationalen Bildmarken ‚NOKY‘ und ‚noky‘ – Rein tatsächliche Beurteilung – Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel“
Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Würdigung des dem Gericht unterbreiteten Sachverhalts durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (Artikel 225 EG; Satzung des Gerichtshofes, Artikel 58) (vgl. Randnrn. 17-18)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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