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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 13.07.2006 – C-92/06 P

Soffass SpA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Bildmarke "NICKY" - Widerspruch der Inhaberin der nationalen Bildmarken "NOKY" und "noky" - Rein tatsächliche Beurteilung - Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2006:484

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Soffass SpA trägt die Kosten.

Gründe

Beschuss des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 13. Juli 2006 – Soffass/HABM / (Rechtssache C-92/06 P)

„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Bildmarke ‚NICKY‘ – Widerspruch der Inhaberin der nationalen Bildmarken ‚NOKY‘ und ‚noky‘ – Rein tatsächliche Beurteilung – Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel“

Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Würdigung des dem Gericht unterbreiteten Sachverhalts durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (Artikel 225 EG; Satzung des Gerichtshofes, Artikel 58) (vgl. Randnrn. 17-18)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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