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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 05.03.2009 – C-90/08 P

K & L Ruppert Stiftung & Co. Handels-KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke CORPO LIVRE - Widerspruch des Inhabers der älteren nationalen und internationalen Wortmarken LIVRE - Verspäteter Nachweis der Benutzung der älteren Marken - Zurückweisung des Widerspruchs.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2009:135

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die K & L Ruppert Stiftung & Co. Handels-KG trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 5. März 2009 – K & L Ruppert Stiftung/HABM / (Rechtssache C-90/08 P)

„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke CORPO LIVRE – Widerspruch des Inhabers der älteren nationalen und internationalen Wortmarken LIVRE – Verspäteter Nachweis der Benutzung der älteren Marken – Zurückweisung des Widerspruchs“

1. Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Fristen (Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Regel 71 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 21-24)

2. Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Widerspruchsverfahren (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 43 Abs. 2 und 3 sowie Art. 74 Abs. 2; Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Regel 22 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 35-36)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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