Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 03.07.2008 – C-84/08 P

Athanasios Pitsiorlas gegen Rat der Europäischen Union und Europäische Zentralbank. Rechtsmittel - Frist - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2008:384

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Herr Pitsiorlas trägt seine eigenen Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 3. Juli 2008 – Pitsiorlas/Rat und EZB / (Rechtssache C-84/08 P)

„Rechtsmittel – Frist – Unzulässigkeit“

1. Verfahren – Rechtsbehelfsfristen – Ausschlusswirkung – Rechtsmittel (Satzung des Gerichtshofs, Art. 56; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 37 § 6 und Art. 81 § 2; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 2) (vgl. Randnrn. 8-12)

2. Verfahren – Rechtsbehelfsfristen – Ausschlusswirkung – Höhere Gewalt – Begriff (Satzung des Gerichtshofs, Art. 45) (vgl. Randnrn. 14-15)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuGH in C-84/08 P entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten