Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 14.09.2006 – C-82/05
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2006:574
Tenor
Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 28 EG verstoßen, dass sie den Vorgang des Fertigbackens oder Aufwärmens von „Bake-off“-Produkten dem vollständigen Vorgang der Brotherstellung gleichsetzt und den Anforderungen des nationalen Bäckereirechts unterwirft.
Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 14. September 2006 – Kommission/Griechenland / (Rechtssache C-82/05)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Freier Warenverkehr – Artikel 28 EG – Mengenmäßige Beschränkungen – Maßnahmen gleicher Wirkung – Vermarktung von tiefgefrorenen Backwaren“
Freier Warenverkehr – Artikel 28 EG – Mengenmäßige Beschränkungen – Maßnahmen gleicher Wirkung (Artikel 28 EG) (vgl. Randnrn. 19-26)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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