Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 05.02.2010 – C-80/09 P
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2010:62
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Herr Mergel, Herr Kampfenkel, Herr Bill und Herr Herden tragen die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 5. Februar 2010 – Mergel u. a. / HABM / (Rechtssache C-80/09 P)
„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c – Zurückweisung der Anmeldung – Wortmarke Patentconsult – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Teils offensichtlich unzulässiges, teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“
1. Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Unzulässigkeit - Überprüfung der Tatsachenwürdigung des Gerichts durch den Gerichtshof - Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 225 EG; Satzung des Gerichtshofs Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnr. 25)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können – Begriff (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnr. 37)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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