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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 27.10.2022 – C-793/19 und C-794/19

Bundesrepublik Deutschland gegen SpaceNet AG und Telekom Deutschland GmbH. Urteilsberichtigung.
ECLI
ECLI:EU:C:2022:854

Tenor

1. Im Rubrum des Urteils vom 20. September 2022, SpaceNet und Telekom Deutschland ( C-793/19 und C-794/19 , EU:C:2022:702 ), ist der Hinweis auf die von der SpaceNet AG eingereichten Erklärungen wie folgt zu berichtigen:

– der SpaceNet AG, vertreten durch Universitätsprofessor M. Bäcker,

2. Die Urschrift des vorliegenden Beschlusses wird mit der Urschrift des berichtigten Urteils verbunden. Ein Hinweis auf den Beschluss ist am Rand der Urschrift des Urteils anzubringen.

Gründe

Randnummer 1

Am 20. September 2022 hat der Gerichtshof (Große Kammer) das Urteil SpaceNet und Telekom Deutschland ( C-793/19 und C-794/19 , EU:C:2022:702 ) erlassen.

Randnummer 2

Dieses Urteil enthält im Rubrum einen Fehler, der nach Art. 103 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs von Amts wegen zu berichtigen ist.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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