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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 20.05.2010 – C-64/98 P-REV

Odette Nicos Petrides Co. Inc. gegen Europäische Kommission. Antrag auf Wiederaufnahme - Sprachenregelung des Gerichtshofs - Offensichtliche Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2010:279

Tenor

1. Der Wiederaufnahmeantrag wird zurückgewiesen.

2. Die Odette Nicos Petrides Co. Inc. trägt ihre eigenen Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 20. Mai 2010 – Petrides/Kommission / (Rechtssache C-64/98 P-REV)

„Antrag auf Wiederaufnahme – Sprachenregelung des Gerichtshofs – Offensichtliche Unzulässigkeit“

1. Verfahren – Wiederaufnahme – Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Antrags – Neue Tatsache – Begriff (Satzung des Gerichtshofs, Art. 44) (vgl. Randnr. 12)

2. Verfahren – Sprachenregelung – Wahl der Verfahrenssprache – Verpflichtung zur Beachtung dieser Wahl im Rechtsmittel- und im Wiederaufnahmeverfahren (Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 29 § 3 und 100 § 3) (vgl. Randnrn. 13-15)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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