Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 20.05.2010 – C-64/98 P-REV
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2010:279
Tenor
1. Der Wiederaufnahmeantrag wird zurückgewiesen.
2. Die Odette Nicos Petrides Co. Inc. trägt ihre eigenen Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 20. Mai 2010 – Petrides/Kommission / (Rechtssache C-64/98 P-REV)
„Antrag auf Wiederaufnahme – Sprachenregelung des Gerichtshofs – Offensichtliche Unzulässigkeit“
1. Verfahren – Wiederaufnahme – Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Antrags – Neue Tatsache – Begriff (Satzung des Gerichtshofs, Art. 44) (vgl. Randnr. 12)
2. Verfahren – Sprachenregelung – Wahl der Verfahrenssprache – Verpflichtung zur Beachtung dieser Wahl im Rechtsmittel- und im Wiederaufnahmeverfahren (Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 29 § 3 und 100 § 3) (vgl. Randnrn. 13-15)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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