Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 21.01.2021 – C-607/19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:61
Tenor
1. Im Rubrum des Urteils vom 17. Dezember 2020, Husqvarna ( C-607/19 , EU:C:2020:1044 ), ist in seiner Sprachfassung der Verfahrenssprache der Eintrag zu den Erklärungen der Husqvarna AB wie folgt zu berichtigen:
„– der Husqvarna AB, vertreten durch die Rechtsanwälte A. von Mühlendahl, C. Eckhartt und P. Böhner,“.
2. Die Urschrift des vorliegenden Beschlusses wird mit der Urschrift des berichtigten Urteils verbunden. Ein Hinweis auf den Beschluss ist am Rand der Urschrift des berichtigten Urteils anzubringen.
Gründe
Am 17. Dezember 2020 hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) das Urteil Husqvarna ( C-607/19 , EU:C:2020:1044 ) erlassen.
Dieses Urteil enthält in seiner Sprachfassung der Verfahrenssprache einen Schreibfehler, der auf Antrag der Husqvarna AB nach Art. 103 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs zu berichtigen ist.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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