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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 24.03.2009 – C-60/08 P(R)

Cheminova A/S und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - Widerruf der Marktzulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Malathion enthalten - Zulässigkeit - Dringlichkeit.
ECLI
ECLI:EU:C:2009:181

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Cheminova A/S, die Cheminova Agro Italia Srl, die Cheminova Bulgaria EOOD, die Agrodan SA und die Lodi SAS tragen die Kosten.

3. Die European Crop Protection Association (ECPA) trägt ihre eigenen Kosten.

Gründe

Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 24. März 2009 – Cheminova u. a./Kommission / (Rechtssache C-60/08 P[R])

„Rechtsmittel – Vorläufiger Rechtsschutz – Widerruf der Marktzulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Malathion enthalten – Zulässigkeit – Dringlichkeit“

1. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Beweislast (vgl. Randnrn. 36-38)

2. Rechtsmittel – Gründe (Art. 225 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58) (vgl. Randnr. 71)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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