Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 19.06.2008 – C-6/08 P
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2008:356
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die US Steel Košice s.r.o. trägt die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 19. Juni 2008 – US Steel Košice / Kommission / (Rechtssache C-6/08 P)
„Rechtsmittel – Richtlinie 2003/87/EG – System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten – Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung – Slowakische Republik – Beitrittsakte – Zuteilung von Zertifikaten – Zeitraum 2008–2012 – Voraussetzungen – Unmittelbares Betroffensein – Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Art. 230 Abs. 4 EG; Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates) (vgl. Randnrn. 60-61, 75)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuGH in C-6/08 P entschieden?“