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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 10.07.2009 – C-59/09 P

Hasbro, Inc. gegen Enercon GmbH und Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Rechtsmittel.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2009:452

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Hasbro Inc. trägt ihre eigenen Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 10. Juli 2009 – Hasbro Enercon und HABM / (Rechtssache C-59/09 P)

„Rechtsmittel – In einem Schreiben des Kanzlers des Gerichts enthaltene ‚Entscheidung‘ des Gerichts – Nichtzulassung einer Vertretung der Rechtsmittelführerin durch einen ‚Trade Mark and Design Litigator‘ in der mündlichen Verhandlung – Entscheidung, gegen die ein Rechtsmittel eingelegt werden kann – Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel“

Rechtsmittel – Entscheidungen, gegen die ein Rechtsmittel eingelegt werden kann (Satzung des Gerichtshofs, Art. 56) (vgl. Randnrn. 7-8)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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