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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 06.12.2007 – C-59/06 P

Luigi Marcuccio gegen Europäische Kommission.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2007:756

Gründe

6. Dezember 2007

Rechtssache C-59/06 P

Luigi Marcuccio

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Gegenstand: Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 24. November 2005, Marcuccio/Kommission (T-236/02, Slg. ÖD 2005, I‑A‑365 und II‑1621), mit dem das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission über die Neuzuweisung seiner Planstelle von der Delegation der Kommission in Luanda (Angola) an den Sitz des Organs in Brüssel sowie auf Schadensersatz abgewiesen hat

Entscheidung: Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 24. November 2005, Marcuccio/Kommission (T-236/02), wird aufgehoben. Die Sache wird an das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften zurückverwiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Leitsätze

Beamte – Grundsätze – Verteidigungsrechte – Umfang – Verpflichtung zur Anhörung des Betroffenen vor dem Erlass einer Entscheidung, die mit seiner Umsetzung gegen seinen Willen verbunden ist – Beweislast

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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