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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 02.07.2009 – C-567/08

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/36/EG - Anerkennung von Berufsqualifikationen - Nicht fristgerechte Umsetzung.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2009:425

Tenor

1. Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verstoßen, dass es die Rechts und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2. Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 2. Juli 2009 – Kommission/Luxemburg / (Rechtssache C-567/08)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Richtlinie 2005/36/EG − Anerkennung von Berufsqualifikationen − Nicht fristgerechte Umsetzung“

Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 9)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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