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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 13.10.2011 – C-560/10 P

Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Management und Pflege des Portals "Europa für Sie" - Ablehnung des Angebots - Verordnungen [EG, Euratom] Nrn. 1605/2002 und 2342/2002 - Vollständige Kopie des Bewertungsberichts - Transparenzprinzip und Gleichbehandlungsgrundsatz - Recht auf eine geordnete Verwaltung und auf ein faires Verfahren - Rechtsfehler - Verfälschung von Beweisen - Offensichtliche Unzulässigkeit - Offensichtlich unbegründeter Rechtsmittelgrund.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2011:657

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 13. Oktober 2011 – Evropaïki Dynamiki/Kommission / (Rechtssache C-560/10 P)

„Rechtsmittel – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Management und Pflege des Portals ‚Europa für Sie‘ – Ablehnung des Angebots – Verordnungen (EG, Euratom) Nrn. 1605/2002 und 2342/2002 – Vollständige Kopie des Bewertungsberichts – Transparenzprinzip und Gleichbehandlungsgrundsatz – Recht auf eine geordnete Verwaltung und auf ein faires Verfahren – Rechtsfehler – Verfälschung von Beweisen – Offensichtliche Unzulässigkeit – Offensichtlich unbegründeter Rechtsmittelgrund“

Rechtsmittel – Gründe – Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente – Keine Angabe des gerügten Rechtsfehlers – Unzulässigkeit (Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 112 § 1 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 26, 33-34)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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