Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 25.02.2010 – C-55/08
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2010:86
Tenor
Das mit Entscheidung vom 19. Dezember 2007 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Judicial da Comarca do Porto (Portugal) ist offensichtlich unzulässig.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 25. Februar 2010 – Santa Casa da Misericórdia de Lisboa/Liga Portuguesa de Futebol Profissional u. a. / (Rechtssache C-55/08)
„Vorabentscheidungsersuchen – Unzulässigkeit“
Vorabentscheidungsverfahren – Zulässigkeit – Ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang gestellte Fragen (Art. 234 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 23) (vgl. Randnrn. 14-16)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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