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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 17.07.2008 – C-543/07

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/73/EG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Zugang zur Beschäftigung - Berufsbildung und beruflicher Aufstieg - Arbeitsbedingungen - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2008:436

Tenor

1. Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2. Das Königreich Belgien trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 17. Juli 2008 – Kommission/Belgien / (Rechtssache C-543/07)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2002/73/EG – Gleichbehandlung von Männern und Frauen – Zugang zur Beschäftigung – Berufsbildung und beruflicher Aufstieg – Arbeitsbedingungen – Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist“

1. Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 9)

2. Mitgliedstaaten – Verpflichtungen – Umsetzung der Richtlinien – Verstoß – Rechtfertigung mit der innerstaatlichen Ordnung – Unzulässigkeit (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 11)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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