Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 05.12.2025 – C-540/24

Cabris lnvestments Ltd gegen Revetas Capital Advisors LLP. Urteilsberichtigung.
ECLI
ECLI:EU:C:2025:948

Tenor

1. In der Fassung des Urteils vom 9. Oktober 2025, Cabris Investments ( C-540/24 , EU:C:2025:766 ), in der Verfahrenssprache ist nach Rn. 17 und vor den Worten „Art. 69 der Verordnung bestimmt:“ die Zahl „18“ einzufügen, die die Nummerierung dieser Randnummer bezeichnet, und die Nummerierung der folgenden Randnummern des Urteils um eine Einheit zu verschieben.

2. Die Urschrift des vorliegenden Beschlusses wird mit der Urschrift des berichtigten Urteils verbunden. Ein Hinweis auf den Beschluss ist am Rande der Urschrift des berichtigten Urteils anzubringen.

Gründe

Randnummer 1

Am 9. Oktober 2025 hat der Gerichtshof (Erste Kammer) das Urteil Cabris Investments ( C-540/24 , EU:C:2025:766 ) erlassen.

Randnummer 2

Dieses Urteil enthält in seiner Fassung in der Verfahrenssprache Fehler aufgrund der fehlenden Nummerierung einer Randnummer des Urteils und der Folgen daraus für die Nummerierung der folgenden Randnummern des Urteils. Diese Fehler sind gemäß Art. 103 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs von Amts wegen zu berichtigen.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuGH in C-540/24 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten