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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 04.10.2010 – C-532/09 P

Vladimir Ivanov gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Klage aus außervertraglicher Haftung - Verlust einer Einstellungschance - Vorbehalt des Verfahrensmissbrauchs - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2010:577

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Herr Ivanov trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 4. Oktober 2010 – Ivanov/Kommission / (Rechtssache C-532/09 P)

„Rechtsmittel – Klage aus außervertraglicher Haftung – Verlust einer Einstellungschance – Vorbehalt des Verfahrensmissbrauchs – Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“

1. Schadensersatzklage – Selbständigkeit gegenüber der Nichtigkeitsklage – Klage, mit der die Aufhebung einer bestandskräftig gewordenen Einzelfallentscheidung begehrt wird – Unzulässigkeit (Art. 235 EG) (vgl. Randnr. 24)

2. Rechtsmittel – Gründe – Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das erstmals im Rechtsmittelverfahren geltend gemacht wird – Unzulässigkeit (vgl. Randnrn. 36-37)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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