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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 10.03.2011 – C-525/10 P

Mariyus Noko Ngele gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Frist - Unzulässigkeit - Art. 119 der Verfahrensordnung.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2011:144

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Herr Noko Ngele trägt seine eigenen Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 10. März 2011 – Noko Ngele/Kommission / (Rechtssache C-525/10 P)

„Rechtsmittel – Frist – Unzulässigkeit – Art. 119 der Verfahrensordnung“

Verfahren – Klagefristen – Rechtsmittel – Verspätung – Unzulässigkeit (Satzung des Gerichtshofs, Art. 56; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 81 § 2) (vgl. Randnrn. 4-8)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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