Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 22.06.2011 – C-521/10 P

Grúas Abril Asistencia, SL gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Behauptete Verstöße gegen die Wettbewerbsbestimmungen des Unionsrechts - Antrag, der darauf gerichtet ist, dass die Kommission ein Vertragverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat einleitet.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2011:418

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Grúas Abril Asistencia, SL trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 22. Juni 2011 – Grúas Abril Asistencia/Kommission / (Rechtssache C-521/10 P)

„Rechtsmittel – Art. 119 der Verfahrensordnung – Behauptete Verstöße gegen die Wettbewerbsbestimmungen des Unionsrechts – Antrag, der darauf gerichtet ist, dass die Kommission ein Vertragverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat einleitet“

1. Rechtsmittel – Gründe – Rechtsmittelgrund, mit dem die Entscheidung des Gerichts über die Unzulässigkeit der Klage beanstandet wird – Zulässigkeit unabhängig vom Vorbringen vor dem Gericht (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnr. 25)

2. Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten – Ausschluss (Art. 226 und 230 EG) (vgl. Randnr. 29)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuGH in C-521/10 P entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten