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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 18.09.2008 – C-514/06 P

Armacell Enterprise GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Erste Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2008:511

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Armacell Enterprise GmbH trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 18. September 2008 – Armacell/HABM / (Rechtssache C-514/06 P)

„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ARMAFOAM – Ältere Gemeinschaftsmarke NOMAFOAM – Relatives Eintragungshindernis – Ähnlichkeit der Zeichen – Relatives Eintragungshindernis in einem Teil des Gebiets der Europäischen Gemeinschaft“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Aus einer Gemeinschaftsmarke bestehende ältere Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 108 Abs. 2 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 58, 62)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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