Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 07.12.2007 – C-505/06
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:768
Tenor
Art. 216 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2700/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2000 geänderten Fassung ist auf diejenigen Vorgänge des aktiven Veredelungsverkehrs im Sinne von Art. 115 Abs. 1 Buchst. b dieser Verordnung anwendbar, bei denen die Veredelungserzeugnisse vor der Einfuhr der Einfuhrwaren aus der Europäischen Gemeinschaft ausgeführt worden sind.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 7. Dezember 2007 – Agenzia Dogane Circoscrizione Doganale di Genova/Euricom / (Rechtssache C-505/06)
„Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung – Zollkodex der Gemeinschaften – Aktiver Veredelungsverkehr – Assoziierungsabkommen – Vorzeitige Ausfuhr von Reis in ein Drittland, mit dem ein Zollpräferenzabkommen geschlossen worden ist – Art. 216 des Zollkodex“
Zollunion – Entstehung einer Zollschuld bei Inanspruchnahme einer Zollpräferenzbehandlung in einem Drittland (Verordnung Nr. 2913/92 des Rates, Art. 115 Abs. 1 Buchst. b und Art. 216) (vgl. Randnr. 26 und Tenor)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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